Verbraucherschutz

Mogelpackung des Tages – Augencreme-Pröbchen aus dem Fachhandel

Seit Jahren deckt Yvonne Willicks Mogelpackungen auf. Diesmal wird sie in ihrem eigenen Badezimmer fündig. Dort entdeckt sie eine ganz spezielle Augencreme!

Yvonne Willicks

Hahaha, habe ich gelacht heute Morgen. Neulich war ich in der Parfümerie einkaufen (ja, das mache ich gerne, ich gebe es zu!) und ich freue mich jedes Mal riesig über die Pröbchen, die ich dann zu meinem Rieseneinkauf noch dazu geschenkt bekomme. Nun habe ich ein spezielle Augencreme bekommen, eine  „superhydratisierende, verjüngende Augenkonturcreme“ zur Feuchtigkeitsversorgung, gegen Augenringe, Tränensäcke und Aging. (War wohl ein Wink mit dem Zaunpfahl …) Jedenfalls probiere ich die Creme heute morgen aus – und nun weiß ich ja, dass man diese Cremes schön in die Haut einarbeiten muss, damit sie zumindest irgendwie wirken. Ich also am Einklopfen. Das Pröbchen hatte ich auf Augenhöhe ins Regal gestellt.

Ich klopfe und klopfe und gucke auf das Pröbchen und denke ich gucke nicht richtig! Steht da doch allen Ernstes drauf:

„Nicht in Augennähe anwenden.“

Was?

Nicht in Augennähe anwenden?

Eine Augencreme? Gegen Augenringe und Tränensäcke und Aging?

Ich bin völlig fassungslos. Aber seht selbst:

Warnhinweis zu Augencreme

Das ist ja wohl der Witz und die Mogelpackung des Tages!

Eure Yvonne