Verbraucherschutz

Füllmengen von Quark, Sahne und Co.

Stimmen die Gewichtsangaben bei Quark, Sahne und Co? Was ist der Unterschied zwischen Nennfüllmenge und Füllmenge? Und wie viel muss mindestens drin sein? TV-Moderatorin und Hauswirtschaftsmeisterin Yvonne Willicks über Gewichtsangaben, die nicht immer stimmen müssen.

Yvonne Willicks

Stimmen die Gewichtsangaben bei Quark, Sahne und Co.?

Von Christel habe ich neulich eine sehr interessante Zuschrift erhalten:

Da ich oft backe ist mir aufgefallen, dass die Gewichtsangaben auf Sahne, Quark, Frischkäse, etc. nicht stimmen. Wenn ein volles Päckchen Frischkäse 304 Gramm wiegt, das leere aber 20 Gramm, dann können ja schlecht die 300 Gramm drin sein, die drauf stehen. Ich habe mich mit anderen Frauen darüber ausgetauscht und die haben die gleiche Erfahrung.“

Angegebene Füllmenge entspricht nicht der Realität

Tatsächlich berichten wir viel über zu große Verpackungen, Luftverpackungen, Füllmengen von Verpackungen usw. Dem Gewicht der Verpackungen in Bezug auf die Gewichtsangaben der Produkte, habe ich aber bislang aber offenbar noch nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Umso neugieriger war ich also, als wir unseren Redaktionskühlschrank nach der Zuschrift von Christel dahingehend untersucht haben.

Hier das Ergebnis:

Füllmengen variieren

20-Gramm-Verpackungen hatten wir bei unserem kleinen Test nicht dabei, allerdings haben wir die Verpackungen alle ausgewaschen und abgetrocknet. Tatsächlich waren einige Verpackungen nicht so voll, wie es die Gewichtsangaben behaupteten. Die Differenz lag bei bis zu 3,5 Prozent. Allerdings auch ins Positive. Bei 7 Produkten lagen wir 3 Mal unter der angegebenen Füllmenge, 1 Mal darüber und 3 Mal genau richtig. Die Unterschiede haben sich also mehr oder weniger ausgeglichen. Nun ist das natürlich keine repräsentative Untersuchung, die wir da gemacht haben. Und letztendlich ist es auch egal, ob es sich ausgleicht oder nicht. Wenn auf einem Produkt eine definierte Menge angegeben ist, sollte sie diese ja wohl auch mindestens beinhalten, oder?

Was sagt das Eichgesetz?

Um diese Frage zu beantworten, habe ich das Eichgesetz zu Rate gezogen. Es regelt, das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie Fertigpackungen.

In § 43 Anforderungen an Fertigpackungen heißt es:

  • Fertigpackungen dürfen nur hergestellt, in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht, in den Verkehr gebracht oder sonst auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Nennfüllmenge angegeben ist, die Füllmenge die festgelegten Anforderungen erfüllt und die Fertigpackung mit den erforderlichen Angaben, Aufschriften und Zeichen versehen ist.

Nennfüllmenge und Füllmenge – was ist der Unterschied?

Nennfüllmenge ist die auf der Verpackung angegebenen Menge, Füllmenge die tatsächlich angegeben Menge. Weiter heißt es:

(2) Es ist verboten, Fertigpackungen herzustellen, herstellen zu lassen, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, in Verkehr zu bringen oder sonst auf dem Markt bereitzustellen, wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.

Abweichungen der Füllmengen erlaubt – Fertigpackungsverordnung regelt Füllmengen

Daraus würde ich nun ableiten, dass wenn 300 Gramm auf einer Verpackung steht auch 300 Gramm enthalten sein muss – und nicht 1 Gramm weniger. Allerdings ist das keineswegs immer der Fall. Denn laut Fertigpackungsverordnung gilt für Fertigpackungen mit der gleichen Nennfüllmenge das sogenannte Mittelwertprinzip. Danach müssen Verpackungen einer Charge im Durschnitt die Nennfüllmenge erreichen – nicht aber jedes einzelne Produkt. Hier gelten Toleranzen.

Wie groß diese Abweichungen sein dürfen, seht ihr in der Tabelle der Verbraucherzentralen:

Nennfüllmenge in Gramm (g) oder Milliliter (ml) Zulässige Minusabweichungen
in %                              in g oder ml
5 bis 50 9
50 bis 100 4,5
100 bis 200 4,5
200 bis 300 9
300 bis 500 3
500 bis 1000 15
1.000 bis 10.000 1,5

BU: Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen bei Fertigpackungen

Quelle: Lebensmittelklarheit.de
 

Im Einzelfall (Bei höchstens zwei Prozent der Produkte einer Charge.) darf die Abweichung sogar das Doppelte erlaubten Abweichung betragen.

Details dazu könnt ihr hier nachlesen:

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/weniger-fuers-geld-aergernis-fuellmenge

Zu wenig Füllmenge – was Verbraucher tun können

Das heißt, eine große Packung Quark darf statt 500 Gramm regulär 485 Gramm, im Einzelfall sogar nur 470 Gramm, aufweisen, wenn die anderen Produkte der Charge entsprechend mehr Inhalt enthalten. Aber wie will man das als Käufer nur einer Packung nachweisen? Viele Verbraucher sind darüber verärgert. Die Verbraucherzentralen fordern, dass das Mindestmengenprinzip eingeführt wird. Also, dass in jeder einzelnen Packung mindestens die genannte Füllmenge enthalten sein soll – und nicht im Durschnitt.

Wer glaubt, zu wenig Inhalt zu bekommen, kann sich bei den Eichämtern seines Bundeslandes über Hersteller und Produkte beschweren.

Die Liste mit den Adressen findet ihr hier:

https://www.eichamt.de/extranet/?rq_Layout=Eichamt.de#{1}

Eure Yvonne