Verbraucherschutz

Energielabel

Seit März gilt in der EU ein neues Energielabel für Haushaltsgeräte. Bislang besonders effiziente Modelle mit einer A+++-Kennzeichnung, tragen nun nur noch ein D oder E im Label. Warum das gut ist, Hauswirtschaftsmeisterin und TV-Moderatorin Yvonne Willicks.

Yvonne Willicks

Neues Energielabel – Kennzeichnungs-Wirrwarr durch +++++++

Falls Ihr in den letzten Wochen ein neues elektronisches Gerät gekauft, habt oder Euch zum Kauf habt beraten lassen, dann habt Ihr Euch vielleicht gewundert, dass Euer neues Gerät – selbst wenn es besonders sparsam im Stromverbrauch ist – eine ziemlich mittelmäßige Bewertung auf dem Energielabel aufweist. Aber keine Sorge, Euer neues Gerät ist sicher besser als Ihr glaubt, denn die Kennzeichnung für Elektrogeräte wurde zum 1. März reformiert, und das hat zur Folge, dass sich die Bewertungsskala verschoben hat.

Neue Kennzeichnung für Elektrogeräte – alles neu macht der März

Bislang wurden auf dem Energielabel der Verbrauch von Haushaltsgeräten in Farben und den Angaben A – D ausgewiesen. Weil aber die Geräte immer effizienter wurden, kamen im Laufe der Jahre die Kategorien A+, A++ und A+++ dazu. Fast alle modernen Geräte sind mittlerweile in der obersten Effizienzklasse A zu finden, in den unteren alten Klassen dagegen praktisch keine mehr. So war etwa ein als „A+“ gekennzeichneter Kühlschrank de facto einer der ineffizientesten auf dem Markt.  Damit es in Zukunft wieder einigermaßen übersichtlich und deutlicher wird, wie sparsam ein Gerät tatsächlich ist, hat die EU das Energielabel überarbeitet.

Neues Energielabel – Kennzeichnung von
A – E – +++ fällt weg

Seit März werden Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays und Fernseher in sieben Stufen von A bis G eingeteilt. Die farbliche Abstufung von dunkelgrün bis rot bleibt bestehen, die Richtwerte für den Verbrauch sind aber deutlich strenger geworden. Die Folge: Die Einordnung in die einzelnen Stufen hat sich verschoben. Die Kennzeichnung A wird derzeit selbst von den modernsten und sparsamsten Geräten nur in Ausnahmefällen erreicht. So soll auf lange Sicht verhindert werden, dass nicht wieder ein A+ für noch bessere Modelle eingeführt werden muss. Das heißt, die bislang mit A+++ gekennzeichneten Geräte waren, könnten nun ein B, C, D oder sogar E tragen.

Mehr Übersichtlichkeit – neues Label schafft Klarheit

Auch, wenn die Änderung erstmal für Verwirrung sorgen wird, sie war überfällig. So rasant, wie sich die Technik entwickelt, hätten wir in 10 Jahren wohl mit A+++++++++++++-Geräten zu tun gehabt – und gar keine Unterschiede in der Effizienz mehr erkennen können.

Die neue Kennzeichnung von A – G ist eindeutig und einfach zu verstehen. Sie hilft Verbrauchern, Strom und Kosten zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu entlasten. Das sieht übrigens auch der deutsche Handelsverband so, weil das alte Schema für Verbraucher „nicht mehr transparent“ gewesen sei, heißt es. Bis Ende März hatten die Händler Zeit Ihre Waren auf die neue Effizienzskala umzustellen. Ab September 2021 sollen dann auch Leuchtmittel dazukommen, 2024 folgen dann Backöfen, Wäschetrockner und Staubsauger. Und das ist natürlich der große Nachteil: Bis 2024 werden alte und neue Kennzeichnung für die verschiedenen Produktgruppen parallel erhältlich sein. Also ein A+++-Staubsauger, aber nur ein B-Kühlschrank.

Umsetzung der Ökodesign-Regeln der EU

Die Reform ist gut und richtig, aber nur ein Anfang. Denn für ressourcenintensive Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs gelten die Regeln bislang noch nicht. Erst Ende 2021 plant die EU-Kommission Vorschriften für Smartphones und Ladekabel.

Die Maßnahmen sind Teil der Umsetzung der Ökodesign-Regeln der EU.

Die Verordnung könnt Ihr hier nachlesen:

https://ec.europa.eu/energy/topics/energy-efficiency/energy-label-and-ecodesign/regulation-laying-down-ecodesign-requirements-1-october-2019_en?redir=1

Raus aus der Wegwerfgesellschaft, hin zu mehr Nachhaltigkeit, so verstehe ich den Ansatz.

Reparieren leicht gemacht – Hersteller müssen Ersatzteile nachhalten

Zu den Neuerungen gehört nämlich auch, dass die Elektrogeräte ab sofort leichter zu reparieren sein müssen. Das heißt, sie müssen so entworfen werden, dass sie auch auseinander gebaut werden können, ohne dabei kaputt zu gehen. Bislang sind viele Geräte so designt, dass man gar nicht an das Innenleben kommt, ohne das Gehäuse zu zerstören.

Das Umweltministerium strebt sogar eine “Herstellergarantie-Aussagepflicht” an, also eine Garantie zur Lebensdauer von Produkten. Das wäre natürlich ein echter Hammer, wenn Kunden im Vorfeld wüssten, wie lange ihre Geräte halten werden. Dann würde der Preis nur noch einer von mehreren Faktoren sein, die ausschlaggebend für die Kaufentscheidung wären. Und das würde den Berg an Elektroschrott vielleicht etwas verringern. Stichwort Obsoleszenz!

Dazu habe ich bereits hier mal was geschrieben:

https://www.yvonnewillicks.de/2021/02/19/elektroschrott/

Do-it-yourself – Reparatur-Anleitungen für Zuhause

Hersteller sind seit dem 1. März außerdem verpflichtet, Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. So soll verhindert werden, dass zum Beispiel ein Fernseher wegen eines defekten An- und Ausknopfes komplett verschrottet werden muss. Die Hersteller müssen sogar Reparaturanleitungen mitliefern, damit der Kunde selber zum Schraubenzieher greifen könnte.

Neu ist auch ein QR-Code, der zur europäischen Datenbank EPREL führt. Dort gibt es weitere Produktinformationen.

Eure Yvonne

Fotos:
Beitragsbild von Foto von Anete Lusina von Pexels
Bild Energielabel von MVOPro auf Pixabay