Mogelpackung Gulasch – wie viel Fleisch muss drin sein?
Immer wieder erreichen mich Zuschriften von Kunden, die sich von Herstellern verschaukelt fühlen. So auch Gernot. Er hat mir geschrieben, weil er eine Mogelpackung entdeckt hat. Ich freue mich immer sehr, wenn Ihr mich auf solche Produkte aufmerksam macht, die Recherche dazu ist immer sehr spannend! Wenn Ihr also auch Produkte entdeckt, bei denen Ihr Euch über den Tisch gezogen fühlt, dann schreibt mir gerne.
Mogelpackung
Bei Gernot geht es um ein Gulaschgericht, das er im Online-Shop eines Supermarktes gekauft hat. Das Gulasch enthielt – laut seiner Aussage – keine Fleischstücke, sondern ausschließlich Soße. Er schreibt, dass sich „nicht ein Flocken Fleisch in der Dose (…) befand, die Dose war randvoll mit Sauce gefüllt.“
Er hat daraufhin Händler und Hersteller angeschrieben und sich beschwert.
Vom Händler gab es zunächst keine Reaktion, der Hersteller hat aber ziemlich zügig geantwortet. Er schreibt:
„Ihrer Reklamation werden wir selbstverständlich nachgehen und benötigen dazu das Mindesthaltbarkeitsdatum nebst der Ziffer dahinter, die uns auf die Kochung hinweist.“
Gut für Verbraucher: Produkte müssen zurückverfolgt werden können!
Gernot war sauer über die Antwort. Denn der Hersteller, so Gernot: „redet/schreibt an der tatsächlichen Problematik vorbei. Es geht nicht um das MHD, es geht um den Inhalt, Soße ohne Fleisch, ich habe keine Gulasch-Soße kaufen wollen, sondern Gulasch“, schreibt er mir in seiner E-Mail.
Ich habe daraufhin Gernot angeschrieben und darauf hingewiesen, dass der Hersteller das MHD benötigt, um die Charge zu ermitteln, von der das beanstandete Gulasch stammt, damit klar ist, wann das Gericht gekocht wurde und von welchem Team mit welchen Zutaten. Hersteller sind nämlich dazu verpflichtet diese Angaben bereitzustellen, um eine Rückverfolgung ihrer Produkte immer zu garantieren. Für die Produzenten ist das ein sehr hoher Aufwand.
Hersteller meldet sich nicht mehr
Gernot hat dem Hersteller daraufhin das MHD genannt. Das Unternehmen habe sich danach nicht mehr bei ihm gemeldet, schreibt er mir später auf Nachfrage.
Also habe ich selber noch mal beim Hersteller nachgefragt: „Könnten Sie dazu Stellung nehmen und mir außerdem darüber Auskunft geben, warum es keine Rückmeldung mehr an den Kunden gab? Und ob es weitere Beschwerden zu der beanstanden Charge gab?“
Mogelpackung
Die Firma hat mir sehr zügig und ausführlich geantwortet. Unter anderem heißt es in der E-Mail, dass bei der beanstandeten Charge keine Auffälligkeiten feststellt werden konnten und, dass dies Gernot sehr wohl mitgeteilt worden sei. Die Stellungnahme, die an ihn geschickt worden sei, wurde der E-Mail angehängt. Darin heißt es:
„Anhand der von Ihnen genannten Produktionsdaten (…) haben wir unsere hier lagernden Rückstellmuster überprüft. Diese waren alle hinsichtlich des Geruchs, Geschmacks und besonders mit Blick auf das Fleischverhältnis einwandfrei. Die Produkte werden über eine diskontinuierliche Produktionsline befühlt. Fehler im Vermischungsgrad sind (…) sehr selten, jedoch nie hundertprozentig auszuschließen.“
Als Entschädigung hätte der Hersteller Gernot gerne einige Produkte gesendet, trotz Nachfrage, habe dieser aber nicht seine Postanschrift nennen wollen.
Händler zeigt sich großzügig
Mittlerweile hatte sich auch der Händler bei Gernot gemeldet und habe sich sehr großzügig gezeigt, schreibt Gernot: „und mir eine Entschädigung in zweieinhalbfacher Höhe des mangelhaften Produkts ausgezahlt, indem meine Rechnung nach unten korrigiert wurde.“
Ob echte Mogelpackung oder unbeabsichtigte Fehlbefüllung: Beschweren lohnt sich, wie auch dieser Fall wieder beweist. Die meisten Hersteller und Händler zeigen sich bei Beschwerden sehr kulant. Und das mindert zumindest den Ärger, über Produkte, von denen wir uns verschaukelt fühlen.
Mogelpackung des Jahres gewählt
Für die Auszeichnung „Mogelpackung des Jahres“ reicht es für Gernots Gulasch dieses Jahr nicht. Den Negativpreis der Verbraucherzentralen hat das Streichfett „Rama“ erhalten. Bei der Onlineabstimmung hat mehr als ein Drittel (42 Prozent) für das Produkt abgestimmt. Denn in dem gleich großen Becher sind statt 500 Gramm nur noch 400 Gramm Aufstrich enthalten. Im Gegensatz zum Inhalt wurde der Preis selbstverständlich nicht reduziert. Das macht eine versteckte Preiserhöhung von 25 Prozent. Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt den Hersteller nun wegen Irreführung.
Mehr Infos zu Mogelpackungen gibt es hier:
Eure Yvonne
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