Liebes von Ingeborg
Bevor ich an dieser Stelle weitere Zuschauerfragen beantworte, möchte ich gerne Ingeborg zu Wort kommen lassen. Sie hat mir eine sehr nette E-Mail geschickt, die ich unbedingt mit Euch teilen möchte. Ingeborg schreibt:
„Ich denke oft (manchmal täglich) an Sie. Ich zappte irgendwann einmal hinein. In Ihre Haushaltstipps. Das mochte ich niemand von meinen Freunden erzählen: Aber seitdem falte ich nach Art Willicks. (…) Und jedes Mal wenn ich Herd & Co von Fett & Co reinige, denke ich an diesen zufällig aufge“wischten“ Sendungsschnipsel von Ihnen. Schön praktisch.“
Liebe Ingeborg, vielen lieben Dank für Deine Nachricht. Es hat mich sehr gefreut zu lesen, dass meine Inhalte und Ideen bei Euch da draußen ankommen. Das freut und ehrt mich sehr!
Welche Autowäsche lohnt sich?
Anja aus Bergisch-Gladbach hat mir einen Themenvorschlag für einen Haushaltscheck geschickt, den ich sehr spannend finde. Sie schreibt:
„Liebe Frau Willicks,
nach langer Zeit war ich gestern einmal wieder mit dem Auto in der Waschanlage. Und was soll ich sagen? Die tollen Angebote für Felgen, Wasch … Schaum … Extra … Poli …haben mich gecatcht und ich habe das Rundumpaket gebucht. Als ich nun so durch den Raum mit wirbelnden Bürsten und sprühenden Düsen, begleitet von psychodelischem Licht fuhr, stellte ich mir die Frage: Braucht es das eigentlich? Ist es wirklich sinnvoll, dem Auto in der Waschanlage Heißwachs und Poliglanz (was ist das wohl?) zu gönnen?“
Schaum, Wachs und Poliglanz – ist das nötig?
Liebe Anja,
das sind interessante Fragen, denen ich tatsächlich gerne mal genauer nachgehen würde. Nur kurz zur Einordnung: Bei den verschiedenen Leistungen handelt es sich um unterschiedliche Reinigungsprodukte für die unterschiedlichen Autoteile. Beim Waschen der Felgen oder des Unterbodens können beispielsweise stärker entfettende Reiniger verwendet werden als beim Schaum für den Lack. Ob der Aktivschaum besser ist als die normale Wäsche, und was das alles überhaupt bringt? Keine Ahnung! Da müsste ich mich intensiv mit beschäftigen. Es kommt sicherlich immer auch darauf an, ob Dein Auto Dein Ein und Alles ist oder, ob Du eine alte Möhre fährst, die einfach nur sauber sein soll. Ich selber bin ja ausschließlich passionierte Beifahrerin, daher kümmere ich mich bei uns zu Hause nicht um das Auto. Aber eine Sendung dazu fände ich sehr reizvoll!
Fenstersauger quer im Einsatz
Gerd aus Weiden in der Oberpfalz hat die WDR-Sendung „Hilfe Haushalt! – Yvonne und Daniel im Einsatz“ zum Thema Fensterputzen und Solarenergie gesehen. Auch er hat einen Fenstersauger und ist begeistert:
„So einen Abzieher mit Absaugung habe ich auch und möchte ihn nicht mehr missen. Tipp: Der untere Rand insbesondere der bodentiefen Fenster lässt sich ohne Verrenkungen bearbeiten, wenn man abzieht, bis der Sauger den Boden berührt. Dann den Behälter leeren und einmal von links, einmal von rechts mit quergehaltenem Sauger über den verbliebenen Rest ziehen.“
Lieber Gerd, vielen Dank für die Anregung. Das ist ein guter Tipp!
Leistungsfähigere Balkonkraftwerke bis 800 Watt
Gerd hat noch eine weitere Anmerkung, diesmal zu den Balkonkraftwerken. Er schreibt, dass im Mai über eine Gesetzesänderung zu den stromproduzierenden Fotovoltaikanlagen auf dem eigenen Balkon berichtet wurde, nach der Eigentümer nicht mehr um Erlaubnis zum Einbau gefragt werden müssen und die zulässige Leistung auf 800 Watt angehoben werde. Er schreibt: „Diese Info wäre zum Thema ganz wichtig gewesen, denn wer zu den jetzt geltenden Konditionen kauft, muss später nochmal € 150 (ca.) in die Hand nehmen, um nachzurüsten, wenn er seine Anlage voll ausnutzen will.“
Gesetzesänderung für Balkonkraftwerke ab 1.1.2024
Lieber Gerd, ich vermute mit der Nachrüstung meinst Du die Leistungssteigerung um 200 Watt von 600 auf 800 Watt? Derzeit sind nur Anlagen genehmigungsfrei, die 600 Watt Strom erzeugen können. Das soll sich aber bald ändern. Das Gesetzesvorhaben dazu wurde bereits angekündigt. In Kraft treten soll das „Solarpaket 1“ zum 1. Januar 2024. Dann können leistungsfähigere Fotovoltaikanlagen bis 800 Watt auf dem eigenen Balkon ohne Genehmigung installiert werden. Hier gebe ich Dir Recht: Ein Hinweis auf die anstehende Gesetzesänderung wäre sinnvoll gewesen!
Eure Yvonne
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