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Elektrogeräte Entsorgung

Ab 2022 kann Elektroschrott beim Supermarkt oder Discounter abgegeben werden. Auch Onlinehändler müssen die Rücknahme von defekten Elektroartikeln erleichtern. TV-Moderatorin und Hauswirtschaftsmeisterin Yvonne Willicks erklärt die Hintergründe.

Yvonne Willicks

Sammelquote für Elektro-Altgeräte soll erhöht werden

All die vielen Geräte, die unser Leben leichter, schöner und komfortabler machen, landen irgendwann als Elektroschrott im Müll. Offiziell produziert jeder Deutsche 10,3 Kilogramm Elektroschrott pro Jahr.

Quelle: https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Umwelt-Energie/Elektroschrott.html

Das ist zumindest die offizielle Menge, die bei den Abfallsammelstellen ankommt. Denn obwohl es in Deutschland viele Möglichkeiten gibt, alte und kaputte Geräte umweltfreundlich bei den Recyclinghöfen der Kommunen zu entsorgen – und die Bürger im Übrigen auch dazu verpflichtet sind, landen viele Altgeräte im normalen Hausmüll oder schlimmer noch auf illegalen Deponien in der Natur. Damit es für Verbraucher zukünftig einfacher wird und die wertvollen Rohstoffe besser wieder verwertet werden können, hat die Bundesregierung Ende letzten Jahres ein neues Gesetz zur Rücknahme von alten Elektrogeräten verabschiedet, dass nun auch den Bundestag und Bundesrat passiert hat.

Alle Händler zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet

Es besagt, dass Elektro-Altgeräte ab Januar 2022 bei allen (!) Händlern abgeben werden können, die Elektrogeräte anbieten – also auch bei allen Discountern, Supermärkten und Online-Händlern. Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sollen die Sammelmengen hierzulande deutlich gesteigert werden. Denn wir Deutschen sind zwar die Meister der Mülltrennung, beim richtigen Entsorgen von Elektroschrott sind wir aber gar nicht vorbildlich. Hintergrund des neuen Gesetzes ist eine EU-Vorgabe, die verlangt, dass (ab 2019) 65 Prozent des Elektroschrotts recycelt werden soll. Diese Quote erreicht Deutschland bei weitem nicht. Laut Deutscher Umwelthilfe waren es im Jahr 2019 gerade mal 44 Prozent.

Quelle: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/fuenf-jahre-ruecknahmepflicht-fuer-elektroschrott-deutsche-umwelthilfe-kritisiert-onlinehandel-fuer-kat/

Bis 2018 lag die von der EU vorgeschriebene Sammelquote allerdings noch bei 45 Prozent.

Abgabe von Elektroschrott im Supermarkt und Discounter

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sollen Altgeräte nun überall da abgegeben werden können, wo es Elektroartikel zu kaufen gibt (Alle Geschäft ab einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche.). Es reicht schon, wenn der Händler ab und zu mal Elektrogeräte im Angebot hat, damit Elektroschrott zurückgenommen werden muss – ähnlich wie bislang Batterien. Und das gilt auch, wenn die kaputten Geräte anderswo gekauft wurden. Kleinere Artikel bis zu einer Kantenlänge von 25 cm (Taschenlampe, elektrische Zahnbürste, Handy o.ä.) dürfen auch abgeben werden, ohne dass ein entsprechend neuer Artikel gekauft wird. Größere Geräte wie Musikanlage oder Fernseher nur beim Kauf eines neuen Geräts.

Zum Thema Elektroschrott und Recycling habe ich schon mehrmals was geschrieben.

Zum Beispiel hier:

https://www.yvonnewillicks.de/2021/02/19/elektroschrott/

hier:

https://www.yvonnewillicks.de/2021/04/09/energielabel/

Oder hier:

https://www.yvonnewillicks.de/2020/10/23/muelltrennung/

Auch Onlinehandel muss Elektroschrott unkompliziert annehmen

Aber wie sieht es beim Online-Handel aus? Schon seit vier Jahren sind die digitalen Händler eigentlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Offensiv vermarkten sie das bislang nicht 😉 Dabei wird rund ein Drittel der Elektroartikel online verkauft. In Zukunft müssen die Online-Händler es ihren Kunden leichter machen, die Altgeräte zurückzugeben. Die Rückgabe muss kostenlos erfolgen, die Händler müssen den Elektroschrott vorschriftsmäßig recyceln – und: Die Online-Verkäufer müssen diesen Service Kunden auch aktiv anbieten.

Vereinheitlichung von Vorgaben zu Recycling und Wiederverwertung

Zusätzlich zu der Gesetzesnovelle ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Behandlung und Wiederverwertung der Rohstoffe bei den Annahmestellen regelt. Denn in den letzten Jahren haben sich in den 340 Recyclinganlagen in Deutschland unterschiedliche Behandlungspraktiken für die verschiedenen Elektrogeräte etabliert. Nun soll die Praxis bundesweit vereinheitlicht werden. Der Bund macht den Entsorgern klare Vorgaben, wann was wie entfernt, ausgebaut, zerkleinert, aussortiert und bearbeitet werden muss. Für einige Geräte – wie etwa Photovoltaik-Module – gab es bislang noch gar keine passendes Recyclingverfahren. Auch das wird nun geändert. Im Grunde ist das Ganze eine Anpassung der Recyclingverfahren und -anlagen an den aktuellen Stand der Technik. Das Bundesumweltministerium fasst die Maßnahmen so zusammen: „Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen. Dieses hochwertige Recycling soll durch die Behandlungsverordnung gewährleistet werden.“

Reparieren statt verschrotten

Laut einem UN-Bericht wurden im Jahr 2019 rund 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott produziert. Auch wenn man sich diese Mengen gar nicht vorstellen kann, ist klar, dass sie reduziert werden muss. Ein Grund für den wachsenden Schrottberg ist die rasante technische Entwicklung. Aber nur weil etwas nicht mehr einwandfrei funktioniert, heißt das nicht, dass es einen Totalschaden hat. Vieles lässt sich einfach reparieren und seit Anfang des Jahres sind Hersteller sogar verpflichtet, Reparaturanleitungen mitzuliefern und Ersatzteile bis zu zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Auch so soll verhindert werden, dass der Schrottberg weiter wächst, weil zum Beispiel ein Fernseher wegen eines defekten Power-Knopfes verschrottet wird.

Eure Yvonne

📸 Beitragsbilder von andreahuyoff auf Pixabay